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Das Büro erstellt Gutachten für
den Bereich:
Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Das Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage der
Wert-
ermittlungsverordnung erstellt.
Die Definition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB
lautet:
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der
in dem Zeitpunkt,
auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr
nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften,
der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks
oder des
sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht
auf unge-
wöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu
erzielen wäre."
Die Wertermittlung erfolgt nach dem
- Vergleichswertverfahren (vergleichbare
Objekte oder Grundstücke)
- Ertragswertverfahren (Mieten, Bewirtschaftungskosten,
Vertrags-
verhältnisse, Bodenwerte)
- Sachwertverfahren (Herstellungskosten,
Wertminderungen, Boden-
werte) oder
- mehrere dieser Verfahren.
Der Verkehrswert wird aus dem Ergebnis des herangezogenen
Ver-
fahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt
bemessen.
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