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Das Büro erstellt Gutachten für den Bereich:

Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Das Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage der Wert-
ermittlungsverordnung erstellt.

Die Definition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB lautet:
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt,
auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften,
der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des
sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf unge-
wöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Die Wertermittlung erfolgt nach dem

   - Vergleichswertverfahren (vergleichbare Objekte oder Grundstücke)
   - Ertragswertverfahren (Mieten, Bewirtschaftungskosten, Vertrags-
     verhältnisse, Bodenwerte)
   - Sachwertverfahren (Herstellungskosten, Wertminderungen, Boden-
     werte) oder
   - mehrere dieser Verfahren.

Der Verkehrswert wird aus dem Ergebnis des herangezogenen Ver-
fahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt
bemessen.